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Kriegsdienstverweigerung (KDV) ist ein Grundrecht Dieses Grundrecht kann nur auf Antrag in Anspruch genommen werden. In einem Anerkennungsverfahren ("Gewissensprüfung") soll überprüft werden, ob ein Wehrpflichtiger zu Recht dieses Grundrecht in Anspruch nimmt (Gewissensgründe).
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Zuletzt geändert:
22.03.2016 - 16:07
Inhaltstyp:
projekt
Beitrag Id:
250822