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    Snapshot Soziales

    Die Jugendgerichtshilfe hat die Mitwirkung der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren zu gewährleisten. Sie hat die Aufgabe, Krisen zu managen, Hilfestellungen zu leisten, Lebenslagen zu verbessern, zu beraten, Wege aufzuzeigen und diese ins Strafverfahren einzubringen.

    Zuletzt geändert: 
    30.03.2017 - 10:18
    Inhaltstyp: 
    einrichtung
    Beitrag Id: 
    240391