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Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können Zuschüsse aus dem Landesjugendplan gewährt werden für:
Zuschüsse werden für Freizeiten gewährt, an denen behinderte und nichtbehinderte Menschen gemeinsam teilnehmen (der Anteil behinderter Menschen muss mindestens ein Drittel sein)
Der Landesjugenplan gewährt Zuschüsse für 6- bis 18-jährige Teilnehmer an Freizeiten, die aus finanziell schwächer gestellten Familien kommen.
Für die Vergütung von Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten werden den Jugendverbänden und überregionalen Zusammenschlüssen anerkannter Träger der freien Jugendarbeit auf
Trägern der außerschulischen Jugendbildung und sonstigen gemeinnützigen Antragstellern können für die Durchführung von Seminaren und praktischen Maßnahmen zur Vorbeugung gegen S