Die Stadt Reutlingen hat 1981 im Stadtteil Orschel-Hagen einen Schulkindergarten für von einer Sprachbehinderung bedrohte Kinder eingerichtet. Er ist organisatorisch dem Amt für Schulen, Jugend und Sport zugeordnet.
Sprachliche Auffälligkeiten und eine verzögerte Sprachentwicklung sind Anzeichen, auf die Eltern und Erzieher frühzeitig mit Fördermaßnahmen reagieren sollten. Dieser Schulkindergarten ist für Kinder, die im Kindergartenalter durch deutliche Entwicklungsrückstände in der Sprache auffallen. Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist, diese Kinder in ihrer Sprache und der gesamten Entwicklung zu fördern und damit der Entstehung einer Sprachbehinderung entgegenzuwirken.
Es ist unsere Aufgabe, den Kindern den Weg in die örtliche Grundschule oder eine andere speziell für dieses Kind geeignete Schulform zu ebnen. Bei einzelnen Kindern kann darum auch der Besuch der Erich-Kästner-Schule (Schule für Sprachbehinderte - Durchgangsschule mit Grundschullehrplan) in zeitlich begrenztem Umfang sinnvoll sein.
Schulart:
Schulkindergarten
Schulleiterin:
Gertrud Wilhelm
Anzahl der Schüler:
33 davon 2 Gruppen mit jeweils 11 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren sowie eine Gruppe mit 11 Kindern im Zurückstellungsjahr
Anzahl der Klassen:
3
Aus unserer Konzeption:
Die Förderung der Gesamtpersönlichkeit des einzelnen Kindes und seiner Bedürfnisse stehen im Vordergrund. Die Sprache, soziales Verhalten, Kommunikationsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Wahrnehmung, Grob- und Feinmotorik, Bildhaftes Gestalten und Kreativität werden gezielt im Rahmen der ganzheitlichen Arbeit
unterstützt. Die Aktivitäten sind thematisch und nach Lernbereichen orientiert.
Rahmenbedingungen:
Die Anzahl der Kinder in der Gruppe gestattet ein individuelles Eingehen auf das Kind. In jeder Gruppe arbeitet eine sonderpädagogische Fachkraft und zur Durchführung der Sprachtherapie stundenweise eine Sonderschullehrerin für Sprachbehindertenpädagogik.
In den Gruppen II und III nehmen wir Kinder von 3 bis 6 Jahren auf. In der Gruppe I können Kinder, die wegen starken Sprachauffälligkeiten vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, aufgenommen werden.
Die Sprachtherapie durch die Sonderschullehrerinnen für Sprachbehindertenpädagogik findet in Einzeltherapie oder in Kleingruppen (2 - 4 Kinder) gruppenbegleitend statt.
In Zusammenarbeit mit medizinischen, pädagogischen und psychologischen Fachkräften werden regelmäßig Fragen erörtert.
Zusammenarbeit mit den Eltern:
Regelmäßige Kontakte mit den Erziehungsberechtigten (Einzelgespräche, Elternbesuch am Vormittag mit Teilnahme bei der Einzeltherapie, Eltern - Kind -Nachmittage, Familiennachmittage, Elternabende, Vater - und Kind -Vormittage, Feste und Feiern, Schulempfehlungsgespräche usw.) sind Grundlagen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Kindes. Das "Therapiebuch", "Liederheft" und "Heftchen" sind wichtige Medien zur Einbeziehung der Eltern in die Förderung des Kindes.
Besondere Angebote:
Sprachliche Einzelförderung
Intensive Förderung der Grob- und Feinmotorik
Rhythmik und psychomotorisch orientierte Bewegungsförderung
Bewegungsangebote im Bewegungsraum während dem Freispiel
Gruppenübergreifende Projekte
Situationsorientierte Projekte
Kunsttherapeutische Förderung
Lerngänge (Natur und Umweltwissen)
Kooperation mit öffentlichen Einrichtungen (z.B. Regelkindergärten, Stadtbibliothek)
Die Gruppenräume, Therapieräume, der Turnraum, der Hof und die Wiese sind nach pädagogischen Gesichtspunkten ausgestattet.
Die Gruppenräume, Therapieräume, der Turnraum, der Hof, die Wiese und das Gartenbeet sind nach pädagogischen Gesichtspunkten ausgestattet.
Aufnahmebedingungen:
Bei der unverbindlichen kostenlosen Beratung im Schulkindergarten wird in spielerischer Form der Stand der Sprachentwicklung und die allgemeine Entwicklung des Kindes festgestellt.
Nach einer Empfehlung zur Aufnahme des Kindes erkundigen sich die Eltern bei einem Informationsgespräch mit der Leiterin über die Fördermöglichkeiten dieser Einrichtung.
Der Besuch des Sprachförderkindergartens ist kostenlos. Es können Kinder ab 3 Jahren aufgenommen werden. Wir nehmen Kinder aus Reutlingen und der näheren Umgebung auf.
Die Kinder werden mit einem Kleinbus vom Elternhaus abgeholt und wieder nach Hause gebracht. Die Schulabteilung der Stadtverwaltung hat einen Beförderungsvertrag mit der KbF Region Neckar-Alb.
Die Aufnahme eines Kindes ist freiwillig und muß von den Eltern schriftlich beantragt werden.
Das Kreisschulamt im Landratsamt Reutlingen stimmt der Aufnahme zu und teilt dies den Eltern schriftlich mit. Den Aufnahmetermin stimmt die Leiterin mit den Eltern ab.