Aktivieren Sie bitte JavaScript in ihrem Browser oder verwenden Sie einen Browser, der JavaScript unterstützt. Ohne JavaScript wird das Jugendnetz nicht korrekt dargestellt und wichtige Funktionen sind für Sie nicht zugänglich.
1961 kommt zwischen Deutschland und der Türkei das Anwerbeabkommen zustande. Dieses besagt, dass Deutschland in der Türkei Arbeitskräfte anwerben kann, um so dem enormen Wirtschaftswachstum gerecht zu werden. Türken konnten sich in der deutschen Verbindungsstelle in Istanbul bewerben und wurden bei Bestehen des Auswahlprozesses anfangs mit dem Zug, später mit dem Flugzeug nach Deutschland gebracht. Ursprünglich war von beiden Ländern vorgesehen, dass die türkischen Arbeiter nach zwei Arbeitsjahren wieder in ihre Heimat zurückkehren und so mit anderen türkischen Bewerbern rotieren. Verschiedene Gründe führten dazu, dass allerdings viele Türken in Deutschland blieben und ab 1973 die ersten türkischen Familienzusammenführungen in Deutschland stattgefunden haben. Heute leben viele der damals angeworbenen Türken in Deutschland und haben längst Kinder, Enkel und Urenkel. 2011 jährt sich das Anwerbeabkommen zwischen der Türkei und Deutschland zum 50sten Mal.
In dem Workshop, der vom 09.09. bis zum 11.09.2011 in Ostfildern/Stuttgart stattgefunden hat, wurden genau diese Nachkommen der türkischen Gastarbeiter, besonders die 3. Generation, angesprochen. Ziel des Wochenendes war, dass sich die Jugendlichen mit der Thematik „50 Jahre Anwerbeabkommen“ auseinandersetzen und dabei auch ihre eigene Position in der Gesellschaft reflektieren. Am dritten Tag fand am Nachmittag als Abschluss ein Interview mit Asker Kilic statt. Er kam im Rahmen des Anwerbeabkommens nach Deutschland und lebt seit dem hier. Das ganze Workshopwochenende wurde medial mit einer Fotokamera und einer Filmkamera begleitet, beides wurde von den Jugendlichen bedient. Die aufgenommenen Szenen sind nun in einem Film verarbeitet.