Die BIW für Jugendliche und junge Erwachsene sind ambulante Maßnahmen gemäß § 10 Jugendgerichtsgesetz. Die Anordnung der Betreuungsweisung erfolgt durch den Jugendrichter, in der Regel auf Vorschlag der zuständigen Jugendgerichtshilfe.
Ziele der Betreuung: Aufarbeitung und Bewältigung der begangenen Straftat, Vermeidung erneuter Straffälligkeit, Bearbeitung psychosozialer Probleme, Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen, Entwicklung von Lebensperspektiven, Unterstützung und Begleitung bei Schulproblemen, der Berufsfindung und der Ausbildungsstellen- und Arbeitssuche.