Betreuungsweisungen (BIW)

Betreuungsweisungen (BIW)

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Projektbeschreibung

Die BIW für Jugendliche und junge Erwachsene sind ambulante Maßnahmen gemäß § 10 Jugendgerichtsgesetz. Die Anordnung der Betreuungsweisung erfolgt durch den Jugendrichter, in der Regel auf Vorschlag der zuständigen Jugendgerichtshilfe.
Ziele der Betreuung: Aufarbeitung und Bewältigung der begangenen Straftat, Vermeidung erneuter Straffälligkeit, Bearbeitung psychosozialer Probleme, Absicherung der materiellen Lebensgrundlagen, Entwicklung von Lebensperspektiven, Unterstützung und Begleitung bei Schulproblemen, der Berufsfindung und der Ausbildungsstellen- und Arbeitssuche.

Projektträger
Fürstenbergstraße 21
79102 Freiburg i. Br.
Deutschland
Telefon: 
0761 / 70316-20
Fax: 
0761 / 70316-16
Themenfeld
Region, Partner
Infos
Zuletzt geändert: 
22.03.2016 - 16:07
Inhaltstyp: 
projekt
Beitrag Id: 
250608