Schülern, Auszubildenden und Studenten sollte die Chance gegeben werden, sich mit geeigneten Lektüren auf die Prüfung vorzubereiten und sich literarisch zu bilden, nach dem Motto „Bildungsfreiheit für alle“. Um seinen Wortschatz zu erweitern, ist Lesen wichtig. Der Heilbronner Jugendgemeinderat wollte das Interesse an Büchern und sonstigen Medien bei Schülern, Azubis, Studenten nicht am Geld scheitern lassen und die Motivation zum Lesen steigern.
Daher hat der Jugendgemeinderat im Oktober 2008 bei dem Heilbronner Gemeinderat den Antrag gestellt, für Schüler/innen, Azubis und Student/innen bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres die Büchereinutzungsgebühr abzuschaffen.
Im Dezember 2008 stellte der JGR seinen Antrag der Stadtbibliotheksleiterin Frau Ziller vor. Diese verstand das Anliegen des Jugendgemeinderats, wandte aber ein, dass dessen Realisierung aus finanziellen Gründen nicht möglich sei: Der Bibliothekshaushalt ist auf die Benutzungsgebührenbeiträge angewiesen.
Im Oktober 2009 diskutierte der Jugendgemeinderat gemeinsam mit dem Gemeinderat der Stadt Heilbronn über den Antrag. Es wurde ein Kompromissbeschluss getroffen: Befristet auf 2 Jahre sollten Jugendliche bis zum 19. Lebensjahr der Stadtbibliothek keine Benutzergebühr zahlen müssen. Außerdem sollte die Verwaltung der Stadtbibliothek die Auswirkungen dieser Satzungsänderung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek in einem Erfahrungsbericht dokumentieren und in eineinhalb bis zwei Jahren vorlegen.
Zwei Jahre später konnte man in dem Erfahrungsbericht die ersten, positiven Ergebnisse der Satzungsänderung sehen: Seit 2010 ist die Zahl der aktiven Bibliotheksbenutzer im Alter von 18-24 Jahre von 2000 auf etwa 2800 deutlich angestiegen. Auch die Zahl der Neuanmeldungen bei den 18- und 19-jährigen hat sich seit dem 2009 beschlossenen Wegfall der Jahresbenutzungsgebühr für die 19-jährigen deutlich gesteigert: Bei den 18- jährigen gab es 2011 etwa 180 Neuanmeldungen mehr als 2008 und bei den 19-jährigen etwa 100 Neuanmeldungen mehr.
Aufgrund der positiven Entwicklungen durch die Satzungsänderung wurde in einer Gemeinderatssitrzung am 25.07.2012 die Befristung aufgehoben.
Am 23.10.2012 wird die Satzungsänderung entgültig in Kraft treten.