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Zielgruppe der Maßnahme sind junge Menschen mit Behinderung, die voraussichtlich für eine betriebliche Ausbildung geeignet sind und wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen.
Die Zuweisung erfolgt durch die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit Freiburg.
Zielsetzung ist zudem die bedarfsgerechte Begleitung der Teilnehmer und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie der anschließende Übergang in Beschäftigung.
Die Ausbildungsbegleitung beginnt mit Aufnahme der Ausbildung. Die Begleitung der Teilnehmer (z. B. durch Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung) erfolgt bedarfsorientiert in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer, dem Teilnehmer und dem Ausbildungsbetrieb. Die begleitende Unterstützung ist durch den Aufragnehmer außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten/Berufsschulzeiten der Teilnehmer anzubieten, erforderlichenfalls auch samstags. Die Dauer des Betreuungsangebots hat pro Teilnehmer im gesamten Ausbildungszeitraum grundsätzlich mindestens drei „Unterrichtsstunden“ pro Woche zu umfassen. Bei höherem Unterstützungsbedarf, z. B. zur Prüfungsvorbereitung, sind wöchentlich bis zu acht Unterrichtsstunden durch den Auftragnehmer einzuplanen.