Arbeitshilfen im Betrieb - Arbeitsplatzausstattung (§ 46 Abs. 2 SGB III)

Arbeitshilfen im Betrieb - Arbeitsplatzausstattung (§ 46 Abs. 2 SGB III)

Überblick
Beschreibung: 

Für Arbeitgeber, bei welchen Menschen mit Behinderungen bereits arbeiten oder eingestellt werden sollen. Aufgrund der Behinderung ist eine Ausstattung oder Anpassung des Arbeitsplatzes notwendig, welche über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht.

Eine Arbeitsplatzausstattung kann bei der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit Freiburg beantragt werden.

Anbieter, Kontakt
Agentur für Arbeit Freiburg, Reha-Abteilung
Lehener Str. 77
79106 Freiburg
Deutschland
Telefon: 
0 800 4 5555 00
Kategorie
Marktplatz Kategorie: 
Region, Partner
Infos
Veröffentlicht ab: 
26.09.2016
Veröffentlicht bis: 
30.06.2025
Zuletzt geändert: 
11.07.2023 - 10:36
Inhaltstyp: 
marktplatz
Beitrag Id: 
256804