Die „Wiederaufnahmeförderung“ fördert die Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben.
Zielgruppe: langjährig (mind. 2 Jahre) professionelle arbeitende Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland
Förderung: finanziell
Bedingungen & Besonderheiten:
- Produktionen müssen in einem der folgenden Programme gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung
- Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder)
- Programmlaufzeit voraussichtlich 15. Dezember 2026 bis 30. September 2027
Bewerbungszeitraum: Frist: 12. Oktober 2026
Weitere Infos unter: Wiederaufnahmeförderung