Die „POPLÄND-Initiative“ des Landes Baden-Württemberg würdigt die kreative Kraft von Pop und unterstützt Akteurinnen und Akteure der Popkultur.
Zielgruppe: freischaffend tätige Musikerinnen und Musiker (Solo, Bands, Kollektive) mit einem künstlerisch eigenständigen Repertoire und einer regelmäßigen künstlerischen Tätigkeit, Livemusik-Spielstätten (insbesondere Musikclubs und Festivals) mit einem unter künstlerischen Gesichtspunkten kuratierten Programm sowie freie Veranstalterinnen und Veranstalter von popkulturellen Livemusik-Events ohne feste eigene Spielstätte
Förderung: finanziell; Förderhöhe ist projektabhängig
Bedingungen & Besonderheiten:
- Anträge können online gestellt werden
- Fördermittel können nur in einem bewilligten Zeitraum abgerufen werden
Bewerbungszeitraum: Frist: 01. März 2026
Weitere Infos unter: POPLÄND-Förderprogramm Perspektive Pop 2.0