Mit dem „Landespreis für Kleinkunst“ zeichnen das Land Baden-Württemberg und Lotto Baden-Württemberg die besten Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler des Landes aus.
Zielgruppe: Einzelinterpretinnen und Einzelinterpreten als auch Gruppen
Förderung: Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise in Höhe von 5.000 Euro und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro + ein Ehrenpreis (5.000 Euro)
Bedingungen & Besonderheiten:
- Bewerberinnen und Bewerber sollen mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen oder derzeit dort wohnen
- Preisträgerinnen und Preisträger nehmen verpflichtend mit einem 15-minütigen Auftritt an der Preisverleihungs-Gala am 19. Oktober 2026 in Stuttgart teil
- Nach Einreichung der Bewerbung bekommen ihr innerhalb weniger Tage eine Bestätigungsemail
- Bewerbungsformular online
Bewerbungszeitraum: Fristende: 31. März 2026
Weitere Infos unter: Kleinkunstpreis