Der „Kinder- und Jugendplan“ des Bundes fördert Kinder- und Jugendarbeit auf Bundesebene. Die Förderung soll so junge Menschen und Familien unterstützen.
Zielgruppe: nichtstaatliche Organisationen, die für das ganze Bundesgebiet von Bedeutung sind
Förderung: finanziell (z.B. Personalkosten)
Bedingungen & Besonderheiten:
- Die Förderung kann über ein Zentralstellenverfahren oder als unmittelbare Zuwendung erfolgen
Bewerbungszeitraum: Anträge sollen dem Bundesministerium bis zum 30. November des Vorjahres für das folgende Haushaltsjahr eingereicht werden
Weitere Infos unter: KJP