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Das Sachgebiet Jugendförderung der Abteilung Jugendanliegen und Jugendsozialarbeit beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Freiburg im Breisgau informiert und vermittelt bei jugendrelevanten Fragestellungen weiter.
Jugendarbeit und Jugendschutz
Ziele der Arbeit:
Die Kreisjugendpflege ist eine Einrichtung des Landkreises, offen für alle.
Schwerpunkte der Arbeit der Kreisjugendpflege im ZAK sind:
• Förderung, Beratung und Unterstützung der Offenen und Kommunalen Jugendarbeit sowie der Schulsozialarbeit
Das Kinder- und Jugendamt Heidelberg unterstützt die Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit und sorgt für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Aufgabe der Jugendhilfe ist es Hilfen zu ermöglichen, die Familien frühzeitig in ihrer Erziehungsarbeit unterstützen und begleiten. Leistungen, Angebote oder Hilfen sollen sich an der Lebenswelt und an den Lebenslagen von Familien orientieren.
Das Bischöfliche Jugendamt ist das vom Bischof eingerichtete Amt für die katholischen Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und damit zugleich deren Zentrale in Wernau am Neckar, wo sich auch die BDKJ-Diözesanstelle befindet.
Das Jugendreferat im Neckar-Odenwald-kreis ist Ansprechpartner in allen Belangen der verbandlichen (Kreisjugendring) sowie der offenen Jugendarbeit (in Treffs und Jugendhäusern). Jugendkultur und der Jugendschutz sind ebenfalls Arbeitsbereiche.
Das Kreisjugendamt Schwäbisch Hall ist Ansprechpartner für die verschiedensten Anliegen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis.
Kinder- und Jugendschutz des Jugendamtes Mannheim ist die zusammenfassende Bezeichnung für Angebote und Aktivitäten zum Schutz von jungen Menschen gegen alle Einflüsse, die auf ihre Gesundheit und Entwicklung negativ einwirken können.
Die Abteilung Jugendförderung des Jugendamtes Mannheim ist der kommunale Träger offener Jugendarbeit in Mannheim. Die Jugendförderung Mannheim ist Träger von acht Jugendhäusern und drei Jugendtreffs in verschiedenen Mannheimer Stadtteilen.
Im Landkreis ist das Kreisjugendamt Ansprechpartner und die zuständige Stelle für viele Angelegenheiten, die Kinder, Jugendliche und ihre Familien betreffen.
Die Grundlagen und das Selbstverständnis des Kreisjugendreferats Tübingen ergeben sich aus den gesetzlichen Aufgaben nach KJHG und den fachlichen Standards der Jugendarbeit.
Die Jugendagentur des Landkreises Konstanz bietet Trägern der Jugendarbeit sowie Haupt- und Ehrenamtlichen Möglichkeiten zum Informationsaustausch durch Vernetzung der in der Jugendarbeit Tätigen. Dies geschieht unter Miteinbeziehung des ländlichen Raumes durch die mobile Jugendagentur.
Das Kreisjugendamt Rottweil fördert junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, trägt dazu bei, dass Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden, berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, schützt Kinder und Jugendliche vor Gefahren,
Angebote des Kreisjugendamts sind die Beratung für Jugendliche bei erzieherischen Problemen, gegebenenfalls die Weitervermittlung zu speziellen Angeboten anderer Institutionen sowie die Gewährung von Hilfen zur Erziehung für Jugendliche in Form von Einzelbetreuung oder auch Gruppenangeboten.
Die Kreisjugendpflege berät und unterstützt Jugendliche, Gemeindeverwaltungen, Initiativen, Vereine und Verbände zur Jugendarbeit und zum Jugendschutz.
Das Jugendamt setzt sich für die Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien ein. Handlungsgrundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Das Jugendamt setzt sich für die Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien ein. Handlungsgrundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Das Jugendamt setzt sich für die Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien ein. Handlungsgrundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Das Jugendamt setzt sich für die Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien ein. Handlungsgrundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz.