"Markt & Jobs" ist die Fundgrube für Aktive. Hier kannst du nach Ferienjobs, Kursen, Praktika oder ehrenamtlicher Mitarbeit forschen oder einen Raum oder ein Gästehaus für deine Gruppenfahrt finden. Eine riesige Verleihbörse hilft dir bei fehlenden Spiel- und Sportgeräten, der nötigen Technik oder sonstigen Ausstattungsgegenständen für gelungene Aktionen.
Das Mindestalter um einen Job – und dann auch nur mit
Solange du unter 18 Jahre bist, brauchst du das Einverständnis deiner Eltern. Die Schulzeit ist absolut tabu und die Arbeit darf nicht die Schulfähigkeit beeinträchtigen!
Du brauchst eine Arbeitserlaubnis, die du bei der Arbeitsagentur beantragen musst.
Ausnahme: Staatsangehörige der EU oder mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung.
Wenn du irgendwo regelmäßig jobbst, dabei aber nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienst, zählst du zu den Geringfügig Beschäftigten.
Steuern musst du selber keine zahlen, sofern du beim Finanzamt einen
"Freistellungsantrag" gestellt hast. Mehrere kleine Jobs werden aber
zusammen gezählt, nicht jedoch das Lehrlingsgehalt!
Bei regelmäßig mehr als 400 € im Monat geht dein Anspruch auf kostenfreie
Mitversicherung bei der Krankenversicherung der Eltern verloren – das gilt auch für
Studenten!
Wer mehr als 20 Stunden in der Woche nebenher jobbt, wird von der Krankenkasse nicht
mehr als Student/in anerkannt und erhält nicht den günstigen,
bundeseinheitlichen Studententarif.
Der Ferienjob ist eine "Kurzfristige Beschäftigung", solange es nicht länger als zwei Monate am Stück oder 50 Arbeitstage im Jahr sind.
Sozialversicherungen fallen hier nicht an, allerdings brauchst du eine Lohnsteuerkarte, die du beim Einwohnermeldeamt bekommst. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer, so dass dann der Arbeitgeber die Lohnsteuer alleine trägt. Das gilt allerdings nur für kurzfristige oder geringfügige Beschäftigungen. Sollten trotzdem Steuern abgezogen werden, kannst du dir das Geld am Jahresende über die Lohnsteuererklärung zurückholen. Vorausgesetzt, du bist unter dem Grundfreibetrag geblieben (2007: 7.680 Euro).
Wenn du zuviel verdienst, kann das zur Streichung des Kindergeldes führen. Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, dürfen die gesamten Einkünfte und Bezüge eines Kindes im ganzen Jahr eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (2007: 7.680 Euro).